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Die Regeln der Landesbauordnung NRW für Carports – in vier Schritten erklärt

Carport und Baugenehmigung in NRW: Was Sie prüfen sollten

Wer im Münsterland einen Carport plant, klärt das Baurecht am besten vor der Bestellung. Stellen Sie danach Ihre Anfrage: Ein Fachbetrieb aus der Region meldet sich, spricht Bebauungsplan und Abstände beim Aufmaß an und schickt Ihnen ein Angebot.

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In vier Schritten zur Klarheit

Montage eines Carports: Pfosten und Träger an der Klinkerwand

Größe und Höhe prüfen

Nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauO NRW sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze verfahrensfrei, wenn zwei Werte eingehalten sind: eine mittlere Wandhöhe bis 3 m und eine Brutto-Grundfläche von insgesamt bis zu 30 m². Beide Grenzen gelten gleichzeitig. Ein breiter Doppelcarport mit großzügiger Tiefe kann die Fläche schnell überschreiten. Nehmen Sie deshalb die geplanten Außenmaße und rechnen Sie Breite mal Tiefe, bevor Sie Maße in Ihre Anfrage schreiben.

Carport-Rahmen mit Montagestützen vor dem Eindecken

Lage des Grundstücks klären

Die Befreiung gilt nicht im Außenbereich. Gemeint sind Flächen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und ohne Bebauungsplan, geregelt in § 35 BauGB. Das betrifft im Münsterland zum Beispiel manches Grundstück in Streulage zwischen Feldern. Liegt Ihr Haus so, braucht auch ein kleiner Carport ein Verfahren. Ob Ihr Grundstück zum Außenbereich zählt, kann Ihnen das Bauamt der Stadt oder Gemeinde sagen.

Sparren eines Aluminium-Carports werden verlegt

Bebauungsplan lesen

Auch ein verfahrensfreier Carport muss zum Bebauungsplan passen. Darin kann stehen, auf welchen Flächen gebaut werden darf, ob Nebenanlagen vor der Baugrenze erlaubt sind oder welche Dachform und Farbe vorgeschrieben ist. Manche Gemeinden haben zusätzlich eine Gestaltungssatzung. Den Plan für Ihr Grundstück finden Sie meist im Geoportal der Kommune oder erhalten ihn beim Bauamt. Lesen Sie vor allem die textlichen Festsetzungen.

Einfamilienhaus mit Walmdach, Zaun und Hecke am Grundstück

Abstände und Nachbarn beachten

Die Abstandsflächen regelt § 6 BauO NRW. Ob ein Carport direkt an der Grundstücksgrenze stehen darf, hängt von seiner Länge und Höhe und vom Bebauungsplan ab. Klären Sie das vor der Bestellung, denn verantwortlich ist der Bauherr, nicht der ausführende Betrieb. Ein kurzes Gespräch mit dem Nachbarn schadet nie, vor allem wenn Regenwasser oder Schnee zu seiner Seite abgeleitet werden könnten. Auch Denkmalschutz kann eine Rolle spielen.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Die Frage nach der Carport Baugenehmigung in NRW lässt sich oft schnell beantworten: Bleibt der Carport bei höchstens 30 m² Brutto-Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe und liegt das Grundstück nicht im Außenbereich, ist kein Bauantrag nötig. Die übrigen Vorschriften gelten trotzdem, und wer dagegen verstößt, muss im schlimmsten Fall umbauen oder zurückbauen.

Mit „mittlerer Wandhöhe“ ist die durchschnittliche Höhe über dem Gelände gemeint. Bei einem Dach mit Gefälle oder bei ansteigender Einfahrt zählt also nicht nur der höchste Punkt. Der Fachbetrieb spricht Höhe, Fläche und Abstände beim Aufmaß an; im Zweifel fragen Sie beim Bauamt nach.

Praktisch heißt das: Messen Sie die Außenmaße des geplanten Carports, prüfen Sie im Bebauungsplan die überbaubare Fläche und fragen Sie beim Bauamt, wenn Grenze, Denkmalschutz oder Außenbereich ins Spiel kommen. Diese Punkte gelten für Einzel- und Doppelcarports gleichermaßen.

Wie ein Alu-Carport technisch aufgebaut ist, lesen Sie unter Carport aus Aluminium. Wenn das Baurecht geklärt ist, beschreiben Sie Ihr Projekt über die Anfrage für Ihren Carport.

Fragen zur Carport-Genehmigung in NRW

Bis zu einer Brutto-Grundfläche von insgesamt 30 m² und einer mittleren Wandhöhe von bis zu 3 m. Beide Werte müssen eingehalten sein. Die Regel steht in § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauO NRW.
Es zählt die durchschnittliche Höhe der Konstruktion über dem Gelände, nicht allein der höchste Punkt. Bei einem geneigten Dach oder abfallendem Gelände wird gemittelt. Lassen Sie sich die Höhen vom Fachbetrieb beim Aufmaß erläutern.
Nein. Im Außenbereich nach § 35 BauGB ist ein Carport nicht verfahrensfrei, auch wenn er klein ist. Ob Ihr Grundstück dazu gehört, klärt das Bauamt.
Das hängt von den Abstandsflächen nach § 6 BauO NRW, von Länge und Höhe des Carports und vom Bebauungsplan ab. Fragen Sie im Zweifel vor der Bestellung beim Bauamt nach. Sprechen Sie außerdem mit dem Nachbarn, wenn der Carport nah an seiner Grenze stehen soll.
Er kann festlegen, wo auf dem Grundstück gebaut werden darf, und Vorgaben zu Dachform oder Gestaltung machen. Diese gelten auch für verfahrensfreie Bauten. Maßgeblich sind vor allem die textlichen Festsetzungen.
Verantwortlich ist der Bauherr, also Sie als Eigentümer. Deshalb lohnt es sich, Maße und Lage vor der Bestellung zu prüfen. Der Fachbetrieb kann dabei helfen, die Auskunft des Bauamts ersetzt er nicht.

Carport anfragen – Baurecht vorab klären

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Seitlicher Carport am Klinkerhaus mit Pflasterfläche