Carport und Baugenehmigung in NRW: Was Sie prüfen sollten
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In vier Schritten zur Klarheit

Größe und Höhe prüfen
Nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauO NRW sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze verfahrensfrei, wenn zwei Werte eingehalten sind: eine mittlere Wandhöhe bis 3 m und eine Brutto-Grundfläche von insgesamt bis zu 30 m². Beide Grenzen gelten gleichzeitig. Ein breiter Doppelcarport mit großzügiger Tiefe kann die Fläche schnell überschreiten. Nehmen Sie deshalb die geplanten Außenmaße und rechnen Sie Breite mal Tiefe, bevor Sie Maße in Ihre Anfrage schreiben.

Lage des Grundstücks klären
Die Befreiung gilt nicht im Außenbereich. Gemeint sind Flächen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und ohne Bebauungsplan, geregelt in § 35 BauGB. Das betrifft im Münsterland zum Beispiel manches Grundstück in Streulage zwischen Feldern. Liegt Ihr Haus so, braucht auch ein kleiner Carport ein Verfahren. Ob Ihr Grundstück zum Außenbereich zählt, kann Ihnen das Bauamt der Stadt oder Gemeinde sagen.

Bebauungsplan lesen
Auch ein verfahrensfreier Carport muss zum Bebauungsplan passen. Darin kann stehen, auf welchen Flächen gebaut werden darf, ob Nebenanlagen vor der Baugrenze erlaubt sind oder welche Dachform und Farbe vorgeschrieben ist. Manche Gemeinden haben zusätzlich eine Gestaltungssatzung. Den Plan für Ihr Grundstück finden Sie meist im Geoportal der Kommune oder erhalten ihn beim Bauamt. Lesen Sie vor allem die textlichen Festsetzungen.

Abstände und Nachbarn beachten
Die Abstandsflächen regelt § 6 BauO NRW. Ob ein Carport direkt an der Grundstücksgrenze stehen darf, hängt von seiner Länge und Höhe und vom Bebauungsplan ab. Klären Sie das vor der Bestellung, denn verantwortlich ist der Bauherr, nicht der ausführende Betrieb. Ein kurzes Gespräch mit dem Nachbarn schadet nie, vor allem wenn Regenwasser oder Schnee zu seiner Seite abgeleitet werden könnten. Auch Denkmalschutz kann eine Rolle spielen.
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei
Die Frage nach der Carport Baugenehmigung in NRW lässt sich oft schnell beantworten: Bleibt der Carport bei höchstens 30 m² Brutto-Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe und liegt das Grundstück nicht im Außenbereich, ist kein Bauantrag nötig. Die übrigen Vorschriften gelten trotzdem, und wer dagegen verstößt, muss im schlimmsten Fall umbauen oder zurückbauen.
Mit „mittlerer Wandhöhe“ ist die durchschnittliche Höhe über dem Gelände gemeint. Bei einem Dach mit Gefälle oder bei ansteigender Einfahrt zählt also nicht nur der höchste Punkt. Der Fachbetrieb spricht Höhe, Fläche und Abstände beim Aufmaß an; im Zweifel fragen Sie beim Bauamt nach.
Praktisch heißt das: Messen Sie die Außenmaße des geplanten Carports, prüfen Sie im Bebauungsplan die überbaubare Fläche und fragen Sie beim Bauamt, wenn Grenze, Denkmalschutz oder Außenbereich ins Spiel kommen. Diese Punkte gelten für Einzel- und Doppelcarports gleichermaßen.
Wie ein Alu-Carport technisch aufgebaut ist, lesen Sie unter Carport aus Aluminium. Wenn das Baurecht geklärt ist, beschreiben Sie Ihr Projekt über die Anfrage für Ihren Carport.
Fragen zur Carport-Genehmigung in NRW
Carport anfragen – Baurecht vorab klären

